Aktuelle Unterstützungsprogramme und Spendenaufrufe
Gemeinnützige Organisationen haben hier die Möglichkeit ihre Spendenaufrufe zu veröffentlichen.
Wir informieren an dieser Stelle zudem über finanzielle Unterstützungsprogramme für gemeinnützige Organisationen.
Sie erreichen uns unter 0491 - 926 4040 oder jederzeit unter ehrenamt@lkleer.de.
Sanierung von Sportstätten - Neues Programm vom LSB
Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen stellt ab dem 01.08.2023 zusätzlich 13 Millionen Euro bereit, damit Sportvereine, Sportbünde und Landesfachverbände ihre vereinseigenen Sportanlagen sowie Sportleistungszentren und Sportschulen energetisch sanieren können.
Alle weiteren Infos gibt es unter: https://www.lsb-nds.net/
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25.000 Euro für Beratungs- und Integrationsarbeit
Der Kreistag hat in der Sitzung vom 08.03.2023 für die Unterstützung der ehrenamtlichen Beratungs- und Integrationsarbeit im Landkreis Leer 25.000,00 Euro für den Haushalt 2023 bereitgestellt.
Diese finanzielle Unterstützung steht Vereinen und Organisationen jetzt nach der Haushaltsgenehmigung zur Verfügung.
Einmalig können bis zum 31.12.2023 maximal bis zu 1.000 Euro für Maßnahmen beantragt werden, die interkulturelles Kennenlernen zwischen Neuzugewanderten und Einheimischen im Landkreis Leer initiieren, unterstützen und den Integrationsprozess stärken.
Folgende Auslagen können im Rahmen von niedrigschwelligen Angeboten erstattet werden:
- notwendige Fahrtkosten (0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer, Hin-und Rückfahrt) jedoch max. 60,00 Euro
- Bahntickets (max. 49,00 Euro pro Monat)
- Eintrittsgelder zu Veranstaltungen
- Materialien zur Sprachvermittlung
- Ausgaben für Geflüchtete bei gemeinsamen Aktivitäten
- Förderung von Veranstaltungen in der Migrationsarbeit, wie beispielsweise Dankesfeste, Weihnachtsfeiern u.ä.
- Unterstützung von Chören, Bands, Künstlergruppen (z.B. durch den Kauf von Noten)
- Sportaktivitäten durch Beschaffung von Materialien (z.B. Bälle)
- Initiierung und Durchführung von Willkommenscafes
- Verbrauchsgüter und kurzfristige Mietaufwendungen für stunden- oder tageweise Nutzung von Räumen
- Fortbildung und entlastende Gespräche für freiwillig Engagierte in der Flüchtlingsarbeit (analog Supervision)
- Betreuung von Kindern freiwillig Engagierter (während der Sprachvermittlung)
- Beschaffung von Bastelmaterial und sonstigen Verbrauchsmaterialien
- notwendige Ausgaben (angemessene Übernachtungs- und Fahrtkosten) für
- Schulungsveranstaltungen, an denen ehrenamtlich Tätige teilnehmen, um ihre Arbeit in der Flüchtlingsbetreuung zu verbessern.
Nicht förderfähige Ausgaben sind:
- Investitionen, wie z.B. größere technische Geräte, Mobiliar, Fahrräder Dolmetscherkosten und Aufwandsentschädigungen
- Fahrtkostenabrechnungen zu regelmäßigen Terminen (z.B.: Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie usw.)
- Personal- und Honorarkosten
Die entstandenen Auslagen können online beantragt werden. Den Antragsvordruck können Sie hier herunterladen:
Alternativ senden wir Ihnen auch gerne den Antragsvordruck zu. Bitte nehmen Sie Kontakt auf unter: ehrenamt@lkleer.de, Ihre Ansprechpartnerin ist Lena Busboom, Telefon: 0491-9264041.
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Förderprogramm der Aktion Mensch
Förderprogramm der Aktion Mensch
Mit dem Förderprogramm „#1BarriereWeniger“ nimmt Aktion Mensch den öffentlichen Raum in den Fokus. Gefördert werden gemeinnützige Projekte, die eine Kooperation mit der Privatwirtschaft oder einer öffentlich-rechtlichen Institution schließen – also z.B. mit der Bäckerei nebenan, dem Café um die Ecke o. ä.
Gefördert werden Vorhaben zur Beseitigung von Barrieren im öffentlichen Raum mit einem Zuschuss von bis zu 5.000 Euro.
Weitere Infos unter: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/1barriereweniger/infos-fuer-projektpartner
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Antrag, melden Sie sich gerne unter 0491- 926 4040 oder ehrenamt@lkleer.de
Mit dem Förderprogramm „#1BarriereWeniger“ nimmt Aktion Mensch den öffentlichen Raum in den Fokus. Gefördert werden gemeinnützige Projekte, die eine Kooperation mit der Privatwirtschaft oder einer öffentlich-rechtlichen Institution ... mehr
Energiekostenzuschuss für Sportvereine- Förderprogramm des LSB
Mit der Förderung soll eine schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung gewährleistet werden, um die Auswirkungen der Energiekrise abzumildern.
Mit dem Programm möchte der LandesSportBund seine Mitglieder unterstützen.
Alle Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter:
Mit dem Programm möchte der LandesSportBund seine Mitglieder unterstützen.
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Förderdatenbank des FreiwilligenServer Niedersachsen
Gerne unterstützt Sie bei einer Antragstellung das Team der Stabsstelle Ehrenamt und Freiwilligenagentur, melden Sie sich bei Fragen gerne unter 0491- 926 4040 oder per Mail an ehrenamt@lkleer.de.
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Seit kurzem gibt es die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Die Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht besonders in strukturschwachen und ländlichen Region das bürgerschaftliche Engagement zu stärken.
Es werden regelmäßig verschiedene Förderprogramme vorgestellt mit unterschiedlichen Schwerpunkten.
Alle Informationen zur Stiftung und den aktuellen Förderprogrammen finden Sie unter www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de
Die Ansprechpartner*innen der Stiftung sind unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen:
Mo, Di, Mi, Fr: 08 bis 16 Uhr
Do: 08 bis 18 Uhr
Telefonnummer: 03981 - 4569-600
E-Mailadresse: hallo@d-s-e-e.de
Es werden regelmäßig ... mehr
Fördermöglichkeiten für Vereine - Übersicht-
Programm „ehrenWert.“ (Klosterkammer Hannover) |
Förderung vonQualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche zu kirchlichen, bildungsbezogenen oder sozialen Inhalten. Förderfähig sind Fachliche Schulungen, Fortbildungen durch Praxisreflexion; Kriterien u.a.: Deckung eines vorhandenen Bedarfs, Verbesserung der Qualität und Nachhaltigkeit der ehrenamtlichen Arbeit |
Förderhöhe: max. 100 % (max. 50.000 €) für alle Ausgaben der Qualifizierungsmaßnahme (Referentenhonorare, Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungs-kosten, Bewerbung der Qualifizierungsmaßnahme,…); Laufende Antragsmöglichkeiten. |
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LEADER |
Breites Förderspektrum = Förderung investiver und nichtinvestiver Projekte möglich, maßgeblich ist das Regionale Entwicklungskonzept (REK). LEADER-Regionen für den LK Leer: Fehngebiet, Roede, Wattenmeer-Achter (wm8) |
Förderhöhe i.d.R. 50%, mind. 2500€ - max. 200.000€ (Fehngebiet). Laufende Antragsmöglichkeiten, Beratung über Anträge i.d.R. 4x/ Jahr; Förderung erst wieder für 2023 möglich. |
Fehngebiet Roede wm8 |
Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung / ZILE 2023 Teilintervention "Basisdienstleistungen" |
Förderung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung, z.B. Dorf-/Nachbarschaftsläden, Betreutes Wohnen, Sozialstationen, Jugendtreffs, Sportstätten, Dienstleistungen zur Mobilität |
Förderhöhe bis max. 55%, mind. 10.000 Euro - max. 200.000 Euro. Antragsstichtag: 30. Sept. (jährlich) Frühzeitige Abstimmung mit dem zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung empfohlen. |
Bildung und Soziales:
Teilhabe und Zusammenhalt (Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie) |
Förderung von Projekten, die der gleichberechtigten Teilhabe von zugewanderten Menschen und ihrem Engagement in der Gesellschaft sowie dem gesellschaftl. Zusammenhalt dienen sollen |
Zuschuss von max. 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben Laufende Antragsmöglichkeit |
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Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewussteinsbildung |
Mit diesem Programm unterstützt das Niedersächische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie( LS) Projekte, die die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf Ebene der Städte und Gemeinden fördern. |
Fördersatz: max. 50%; Förderfähig: Personal- und Sachausgaben; max. 50.000 Euro. |
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Klosterkammer Niedersachsen |
Förderung von gemeinnützigen Vorhaben in den Bereichen „Kirche“, „Bildung“ und „Soziales“, z.B. kulturelle Bildung mit Kinder und Jugendlichen, Projekte für und mit gesellschaftlich benachteiligten Gruppen oder notleidenden Menschen |
Fördersatz: max. 50 %; Förderfähig: Personal- und Sachausgaben; Laufende Antragsmöglichkeiten für Fördersummen unter 50.000 Euro; ab 50.000 Euro jährlich zwei Antragsstichtage (15.03 + 01.09.) |
Jugend:
Kultur macht stark - Bündnisse für Bildung |
Förderung von Projekten der kulturellen Bildung, die vor Ort zu mehr Bildungsgerechtigkeit beitragen. Zielgruppe: Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren mit eingeschränkten Bildungschancen; Projektdurchführung durch sog. "Bündnisse für Bildung", d.h. von i.d.R. lokalen Kooperationen von mind. drei Patnern aus Kultur, Bildung und Sozialarbeit. |
Förderung: 100%, mind. 1.500 Euro, Für Fahrtkosten, Verpflegung und Material, Honorare, Ehrenamts- und Verwaltungspauschale. Digitale Info-Veranstaltung: 22.; 24. und. 30 Nov. 2022 von 10 bis 14 Uhr. |
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CHILDREN Jugend hilft! (Children for a better World e. V.) |
Förderung von gesellschaftlichen Vorhaben von Kindern und Jugendliche zwischen 6 und 21 Jahren, die -sich mit ihren eigenen politischen, ökologischen oder sozialen Ideen für andere Menschen einsetzen
-überwiegend eigeninitiiert, von Kindern und Jugendlichen organisiert werden
-überwiegend ehrenamtlich getragen werden
Es können deutschlandweit und im Ausland Projekte gefördert werden |
Antragsberechtigte: Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren (z.B. Privatpersonen, private Gruppen/Teams, Schulklassen, Vereine/Verbände) Förderhöhe: Pauschalförderung von max. 2.500 € pro Projekt und Jahr Laufende Antragsmöglichkeiten |
Umwelt:
Nds. Bingo-Umweltstiftung (NBU) |
Förderung von insbesondere kleinen Vorhaben mit ehrenamtlichem Engagement in den Förderbereichen: Umwelt- und Naturschutz, Entwicklungszusammenarbeit, Denkmalpflege, Emsfonds |
Eigenbeteiligung: mind. 15 %; Projektlaufzeit: i. d. R. max. 36 Monate; Laufende Antragsmöglichkeiten (Entscheidungen abhängig von der Antragssumme) |
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Allianz Umweltstiftung |
Förderung investiver Maßnahmen, die u.a. -die Natur/Umwelt sowie den Menschen und seine Bedürfnisse miteinbeziehen
-auf eine nachhaltige Verbesserung der Umwelt abzielen
-Umweltaspekte mit sozialen, kulturellen und bildungsbezogenen Anliegen verknüpfen
in den Bereichen: Umwelt- und Klimaschutz, Leben in der Stadt, nachhaltige Regional-entwicklung, Umweltkommunikation |
Nicht förderfähig sind u. a. Personal-, Sach-, Reise- und Betriebskosten sowie Kosten für Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit; Förderhöhe: k. A. Laufende Antragsmöglichkeiten |
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Umweltstiftung Weser-Ems |
Förderung von Vorhaben in den Bereichen: -Arten- und Biotopschutz
-Umweltkommunikation
-Wissenschaft und Forschung
Fördergebiet: Region Weser-Ems |
Antragsberechtigte: Verbände, Vereine, Initiativen, die sich ausschließlich für Tier-, Natur- und Umweltschutz einsetzen. Beratung über Anträge 2x/Jahr |
Sport:
Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung |
Förderung von Projekten in den Bereichen Sport und Integration im Rahmen der allgemeinen Projektförderung sowie Förderung über spezielle Programme; Voraussetzungen: Projekte dienen der Abmilderung der Pandemie-Auswirkungen |
Fördersatz abhängig von den Programmen (z.B. „Integration vor Ort“ max. 3.000 Euro); Förderfähig sind Durchführungskosten (Fahrtkosten, Mieten, Honorare, Sachkosten,…) Antragsfristen: Bis 5.000€: keine Antragfrist; Bis 20.000€: 31. März, 30. Juni, 30. Sept., 31. Dez; Über 20.000€: 28./29. Feb. und 30. Sept. |
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"Sport vor Ort" - Kleine Projekte mit großer Wirkung |
Förderung von kleinen Projekten, z.B. Entwicklung neuer Sportangebote im Verein, Digitalisierungsvorhaben, kleine Sanierungsarbeiten, Sportgeräte und Ausstattung... |
Antragsberechtigte: Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LandesSportBund (LSB) sind. Förderhöhe: max. 3.000 Euro / 50% Laufende Antragsmöglichkeiten |
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Klima(s)check für Sportvereine (LSB Energie- und Beleuchtungsberatungen) |
Förderung von individuellen Energie- und Beleuchtungsberatungen vor Ort in den Vereinen mit bis zu 2.500 Euro |
Das Gebäude befindet sich im Eigentum des Sportvereins oder es bestehen langfristige Nutzungsrechte. Nachweis der Gemeinnützigkeit |
Link |
Sportstättenbauförderung des LSB |
Der LSB Niedersachsen fördert energetische Sanierungen und die Umstellung auf regenerative Wärme- und Energieerzeugung. Geplant: Änderung der Richtline zur Förderung des Sportstättenbaus zum 01. Jan. 2023 -> Förderung der Umstellung auf regernative Wärmeerzeugung |
Bestandssicheurngsmaßnamen: Mind. 10% der förderfähigen Ausgaben sind als Eigenmittel durch den Verein zu erbringen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben, max. 100.000 Euro. Bestandssicheurngsmaßnamen: Mind. 10% der förderfähigen Ausgaben sind als Eigenmittel durch den Verein zu erbringen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 35% der förderfähigen Ausgaben, max. 100.000 Euro. |
Link |
Förderung vonQualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche zu kirchlichen, bildungsbezogenen oder sozialen Inhalten.
Förderfähig sind Fachliche Schulungen, Fortbildungen durch Praxisreflexion; Kriterien u.a.: Deckung eines vorhandenen Bedarfs, Verbesserung der Qualität und ... mehr