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Bildrechte und Datenschutz. Kleiner Wegweiser für Vereine im Landkreis Leer

Nach Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in 2018 ist die Unsicherheit in den Vereinen hinsichtlich der Thematik „Bildrechte“ nach wie vor groß. Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen gibt der Datenschutzkoordinator der Kreisverwaltung Leer, Werner Rademacher, Empfehlungen zu folgenden Fragen, die ihm Lena Busboom von der Stabsstelle Ehrenamt und Freiwilligenagentur gestellt hat:

  1. Was hat sich durch die DSGVO hinsichtlich Bildrechte verändert?
  2. Dürfen der Verein bzw. der Vereinsvorstand oder durch ihn beauftragte Personen während einer Mitgliederversammlung fotografieren?
  3. Dürfen auf öffentlichen Veranstaltungen, die der Verein durchführt, Bilder durch den Verein bzw. dem Vereinsvorstand oder durch ihn beauftragte Personen aufgenommen werden?
  4. Wer darf fotografiert werden?
  5. Dürfen Fotos von Mitgliederversammlungen in den sozialen Medien, Vereinszeitungen, der Vereinshomepage oder sonstigen Medien veröffentlicht werden?
  6. Wie verhält es sich mit der Speicherung der Bilder um diese zu einem späteren Zeitpunkt noch nutzen zu können z.B. in Vereinszeitungen oder Festschriften?
  7. Welche Bildunterschriften sind erlaubt?
  8. Darf eine allgemeingültige Einwilligungserklärung bezüglich Personenfotografie verwendet werden?
  9. Müssen bei vorhandenem Bildmaterial Hintergründe gelöscht oder Personen unkenntlich gemacht werden?

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Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Landesbeauftragten für den Datenschutz in Niedersachsen unter: www.lfd.niedersachsen.de oder unter der Adresse

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Tel.: 0511 120-4500 Fax: 0511 120-4599
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen .de